- Ärztliche Verordnung für Physiotherapie bzw. Osteopathie. Vorbeugende Maßnahmen bedürfen keiner Verordnung.
- Aktuelle Befunde, sofern vorhanden (zB. Röntgen, MR, CT, sowie Arztbriefe)
- Badetuch
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
- Als Wahltherapeutinnen stellen wir Ihnen die bezogenen Leistungen in Rechnung. Nach Begleichung können Sie für verordnete physiotherapeutische Leistungen um eine Teilerstattung bei Ihrer
Krankenkasse ansuchen.
- Die Höhe der Refundierung richtet sich nach den verordneten Posten.
- Osteopathie und vorbeugende Maßnahmen befinden sich nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen, werden daher von diesen finanziell nicht unterstützt. Private Zusatzversicherungen leisten
oftmals einen Kostenzuschuss.
Informieren Sie sich vorab.